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Heiraten, ein Baby bekommen oder ein Haus kaufen. Diese lebensverändernden Ereignisse sind mehr als nur bedeutsame Anlässe; sie haben erhebliche steuerliche Auswirkungen.
Jedes Mal, wenn ein wichtiges Lebensereignis eintritt, müssen Sie die steuerlichen Auswirkungen bedenken. Grössere Veränderungen in Ihrer Situation können sich in Ihrer Steuerrechnung niederschlagen. Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten!
Heiraten kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Steuerbetrag haben. Mit der Eheschliessung werden Ehepartner gemeinsam besteuert. Ihre Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet und einer höheren Steuerprogression ausgesetzt. Dafür erfolgt die Besteuerung zum tieferen Verheiratetentarif. In der Steuererklärung können Sie sowohl den Doppelverdiener- als auch den Verheiratetenabzug geltend machen. Ausserdem profitieren Sie in einigen Kantonen von einem höheren Vermögensfreibetrag. Ob Sie mit einer Heirat besser fahren, hängt massgeblichvon der Einkommenshöhe ab und ist einzeln zu beurteilen.
Familien mit Kindern profitieren zusätzlich zum Elterntarif von einem Kinderabzug. Solange das Kind minderjährig oder noch in Erstausbildung ist, kann dieser Abzug geltend gemacht werden. Ob eine Ausbildung als Erstausbildung anerkannt wird, ist von diversen Faktoren abhängig und ist im Einzelfall zu beurteilen.
Des Weiteren können Fremdbetreuungskosten für das Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Abzug gebracht werden. Je nach Kanton gelten verschiedene Maximalbeträge.
Komplizierter wird es bei unverheirateten Eltern. Hier stellt sich die Frage, wer vom Elterntarif oder Kinderabzug profitieren kann. Die Beurteilung findet unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Sorgerecht, Einkommenshöhe oder Unterhaltsbestreitung statt.
Der Kauf einer Immobilie hat viele steuerliche Auswirkungen. In der Steuererklärung müssen Angaben über den Eigenmietwert, Unterhaltskosten oder Steuerwert deklariert werden. Ist die Liegenschaft in einer anderen Gemeinde, Kanton oder im Ausland ist dazu eine Steuerausscheidung vorzunehmen. Wie hoch der Eigenmietwert oder der Steuerwert kann von Kanton zu Kanton variieren. Beim Abzug der Kosten für die Liegenschaft ist zwischen den wertvermehrenden- und Unterhaltskosten zu unterscheiden.
Bei der Deklaration von Liegenschaften haben Sie dafür zahlreiche Steueroptimierungsmöglichkeiten. Es ist empfehlenswert einen Steuerberater zu beauftragen, damit Sie diese Steueroptimierungsmöglichkeiten planen und voll ausschöpfen.
Eine Scheidung oder Trennung hat auch Steuerfolgen. Ab der Trennung oder Scheidung werden Sie für die ganze Steuerperiode separat besteuert. Steuerlich relevante Fragen sind: Wer erhält den tieferen Verheiratetenabzug? Wer leistet Unterhaltszahlungen? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Bei Familien mit Kindern stellt sich dazu die Frage «Was passiert mit dem Kinderabzug oder Fremdbetreuungskosten?» Diese Angaben müssen in der Steuererklärung korrekt deklariert werden und dürfen sich nicht widersprechen.
Nach der Erbschaft stellt sich die Frage, ob eine Erbschaftssteuer überhaupt entrichtet werden muss, wie hoch und wo diese fällig wird.
Es ist klar, dass eine Erbschaft oder ein Erbvorbezug in der Steuererklärung ausführlich deklariert werden muss. Ob für die Erbschaft eine sogenannte Erbschaftssteuer erhoben wird, hängt vom Kanton ab. Für die Höhe dieser Steuer ist der Verwandtschaftsgrad massgebend. Komplizierter wird es, wenn es sich bei der Erbschaft um eine Liegenschaft handelt. In diesem Fall ist die Liegenschaft mit ihrem Eigenmietwert und Steuerwert in der Steuererklärung anzugeben. Befindet sich die Liegenschaft in einem anderen Kanton oder sogar im Ausland ist eine Steuerausscheidung vorzunehmen. Der Eigenmietwert und Steuerwert variieren von Kanton zu Kanton.
Sie haben eine Firma gegründet und fragen sich was die steuerlichen Auswirkungen sind? Müssen Sie nun zwei Steuererklärungen ausfüllen?
Die Antwort hängt davon ab, ob Sie eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet haben. Bei einer Personengesellschaft (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) sind die entsprechenden Angaben in Ihrer privaten Steuererklärung zu integrieren. Insbesondere muss ein Hilfsformular mit detaillierten Angaben zur Einzelfirma ausgefüllt werden. In diesem Punkt wird es aufwendiger. Schlussendlich ist in der Steuererklärung das gesamte Privat- und Geschäftseinkommen sowie Privat- und Geschäftsvermögen zu deklarieren.
Im Falle der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel einer AG oder GmbH müssen Sie klar zwischen Privat und Geschäft unterscheiden. Für die Kapitalgesellschaft ist eine Buchhaltung zu führen und eine separate Steuererklärung auszufüllen. In der privaten Steuererklärung sind bezüglich der Firma folgende Fragen relevant: Wie viele Aktien oder Stammanteile besitzen Sie? Führen Sie ein Kontokorrent bei der Firma? Gibt es eine Schuld gegenüber der Firma oder ein Guthaben? Wird ein Lohn oder eine Dividende ausbezahlt? Zu welchem Prozentsatz wird diese Dividende besteuert? Umstritten sind auch die Berufsauslagen der Gesellschafter. Der Sachverhalt ist dabei im Einzelfall zu beurteilen.