Deutsch
Alimenten sind Unterstützungsbeiträge für den Lebensunterhalt der Kinder oder geschiedene/getrennte Ehegatten und Ehegattinnen. Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Beiträge als steuerbares Einkommen zu deklarieren. Die leistende Person kann hingegen die Leistungen als Abzug geltend machen.
Allgemeine Abzüge hängen nicht mit den Gewinnungskosten für das Einkommen zusammen. Beispiele für Allgemeine Abzüge sind Krankheitskosten, Versicherungsbeiträge oder Beiträge an die 3. Säule.
Nicht erwerbstätige ausländische Staatsangehörige mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können nach dem Aufwand besteuert werden. Bei einer Besteuerung nach Aufwand wird die Steuer nicht anhand des Einkommens und Vermögens, sondern anhand des jährlichen effektiven Lebensaufwandes berechnet.
Aufgrund des globalen Standards des automatischen Informationsaustausches (AIA) werden Informationen über sämtliche Finanzkonten der Steuerpflichtigen unter den Staaten ausgetauscht. Das Ziel des automatischen Informationsaustausches (AIA) ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen und die Steuerhinterziehung einzudämmen.
In der Schweiz hergestellte oder vom Ausland importierte Automobile unterliegen der Automobilsteuer. Die Automobilsteuer beträgt 4% des Fahrzeugwertes und wird von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhoben.
Sie ist die Basis oder Grundlage auf der die Steuer berechnet wird. Zum Beispiel ist das steuerbare Einkommen die Berechnungsgrundlage für die fällige Einkommensteuer.
Sämtliche für die Ausübung eines Berufes zusammenhängende Kosten wie Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Berufskleider oder Weiterbildungskosten. Die Berufsauslagen können in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden. Meistens sind sie jedoch von der Steuerbehörde als Pauschalbeiträge und nur bis zu einem Maximalbetrag abzugsfähig.
Besitzt eine Person Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten oder Grundstücke in einem Kanton, in welches Sie keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, ist sie in diesem Kanton beschränkt steuerpflichtig. Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie in der Schweiz Einkünfte erzielen. In diesem Fall wird die Steuer grundsätzlich an der Quelle bezogen. Ein Beispiel für diese Besteuerung sind die Künstler aus dem Ausland.
Besitzsteuern werden aufgrund vom Besitz des Objektes erhoben. Die Hundesteuer ist ein Beispiel für eine Besitzsteuer.
Als bewegliches Vermögen zählen sämtliche Vermögen wie Wertschriften, Bankguthaben, Lebensversicherungen oder Fahrzeuge. Liegenschaften stellen mit Ausnahme kein bewegliches Vermögen dar.
Die Bundessteuer wird vom Bund als Steuerhoheit der Schweiz auf das Einkommen der natürlichen Personen und den Gewinn der juristischen Personen erhoben.
Die direkte Bundessteuer wird jährlich auf das Einkommen der Privatpersonen und Gewinn der Unternehmen vom Bund erhoben. Im Gegensatz zu den kantonalen Steuern gelten hier die gleichen Steuersätze im ganzen Land.
Bei der direkten Steuer ist das Steuersubjekt (die Person, welche die Steuer abgebeben muss) gleich der Steuerträger (tatsächlich Leistender der Steuer). Beispiele für direkte Steuern sind Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer und Quellensteuer.
Mit dem Doppelbesteuerungsverbot soll die Erhebung der Steuer von zwei verschiedenen Staaten oder Kantonen auf die gleichen Einkünfte oder Vermögensteile vermieden werden.
Der Doppelverdienerabzug auch bekannt als Zweiverdienerabzug kann bei Arbeitstätigkeit beider Ehegatten oder eingetragenen Partnern geltend gemacht werden.
Der Eigenmietwert ist eine Schätzung der Miet- oder Pachterträge, die bei einer Fremdvermietung erzielt werden würden. Der Eigenmietwert muss bei einem selbstgenutzten Wohneigentum vom Eigentümer als zusätzliches Einkommen versteuert werden. Der Grund dafür ist der Vorteil aus der wegfallenden Miete.
Als Einkommen gelten sämtliche Einkünfte aus wiederkehrenden oder einmaligen Leistungen. Beispiele für Einkommensarten sind die Lohnauszahlungen, Einkünfte aus un- oder beweglichem Vermögen, Leistungen aus Versicherungen, Kapitalleistungen, Unterhaltszahlungen, Kapitalgewinne oder Eigenmietwert.
Die Einkommensteuer muss von der natürlichen Person für das steuerbare Einkommen entrichtet werden.
Ist man mit der Veranlagungsverfügung oder dem Einschätzungsentscheid nicht einverstanden, kann innerhalb 30 Tagen mit einem schriftlichen Gesuch eine Einsprache erhoben werden.
Bei einer Einzelunternehmung wird das Geschäft von einer Einzelperson geführt und dazu keine Gesellschaft wie eine GmbH oder AG gegründet.
Die Erben oder Vermächtnisnehmer haben für das geerbte Vermögen eine Erbschaftssteuer zu entrichten.
Eine ergänzende Veranlagung kann sich bei quellensteuerpflichtigen Personen mit Einkünften oder Vermögen, die nicht an der Quelle besteuert werden, ergeben. Beispiele für nicht an der Quelle besteuerte Einkünfte sind Renten, Einkünfte aus Selbständigkeit, Kapitalleistungen etc. In diesem Fall muss trotz Quellenbesteuerung eine Steuererklärung ausgefüllt werden.
Wird trotz Mahnung keine Steuererklärung oder unvollständige Unterlagen eingereicht, wird mit einer Ermessenveranlagung das Einkommen und Vermögen von der Steuerbehörde geschätzt. Durch die mutmassliche Schätzung kann der Steuerbetrag höher ausfallen.
Die Fiskalsteuern werden für den öffentlichen Zweck also ohne direkte Gegenleistung vom Staat erhoben. Zu den Fiskalsteuern gehören die Kausalabgaben und Steuern.
Fremdbetreuungskosten sind Kosten, die Ihnen für die Betreuung Ihres Kindes während Ihrer Beschäftigung entstehen. (z.B. Kita, Hort oder Tagesschule)
Die Gemeindesteuer ist die jährlich geschuldete Steuer an die Wohnsitzgemeinde. Zur Ermittlung der Gemeindesteuer wird die einfache Staatssteuer mit dem Gemeindesteuerfuss multipliziert.
Die Gewinnsteuer muss von den Unternehmen, wie zum Beispiel AG, GmbH, Vereine oder Stiftungen für das im Geschäftsjahr erzielte Gewinn entrichtet werden.
Als Gewinnungskosten gelten sämtliche Kosten, die bei der Erzielung einer Einkunft entstehen. Diese Gewinnungskosten wie zum Beispiel Fahrkosten, Verpflegung oder übrige Berufsauslagen können als Abzug geltend gemacht werden.
Bei einem Verkauf des Grundstückes muss der Verkäufer den daraus erzielten Reingewinn (Differenz aus dem Verkaufspreis und den Anlagekosten) versteuern.
Das Hauptsteuerdomizil einer natürlichen Person ist im Normalfall der Wohnsitz sprich der Lebensmittelpunkt. Bei den juristischen Personen gilt der Firmensitz als Hauptsteuerdomizil.
Eine Juristische Person ist eine Unternehmung, wie zum Beispiel die Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen.
Gibt es aufgrund einer Inflation eine (nominale) Lohnerhöhung, steigt die Steuerbelastung trotz unveränderter Leistungsfähigkeit der Steuerzahler. Das ist natürlich nur der Fall, wenn die Einkommensteuertarife nicht der Inflation angepasst werden und der Steuerzahler aus diesem Grund in die höhere Steuertarifstufe aufsteigt.
Kapitalgesellschaften sind Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditaktiengesellschaften.
Die Kausalabgaben, wie Gebühren, Vorzugslasten oder Ersatzabgaben werden vom Gemeinwesen für eine bestimmte Leistung erhoben.
Wird der Lebensunterhalt von einer minderjährigen, erwerbsunfähigen oder in Ausbildung stehenden Person zur Hauptsache von den Eltern finanziert, steht den Eltern ein Kinderabzug zu.
Die Kirchensteuer wird von den Mitgliedern einer Kirchgemeinde für die Finanzierung der Kirche geschuldet.
Die Kopfsteuer oder auch Personalsteuer muss ab Volljährigkeit bezahlt werden, unabhängig von den Einkommens- oder Vermögensverhältnissen.
Kryptowährungen sind digitale Währungen und aus Sicht der Steuern als Vermögen im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren. Kapitalgewinne aus Kryptowährungen sind grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. Eine Ausnahme bilden jedoch Zuflüsse aus dem Schürfen (Mining) von Kryptowährungen und das Entgelt für erbrachte Leistungen bei einer Selbständigkeit in Kryptowährungen – in diesem Fall unterliegt dieser Zufluss der Einkommensteuer.
Bescheinigung vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin über die ausbezahlten Leistungen. Der Lohnausweis gibt Auskunft über den Lohn und alle Lohnbestandteile.
Für den Gewinn aus Lotterien, Geschicklichkeitsspielen oder Online-Casinos wird eine Lotteriesteuer erhoben.
Die Mehrwertsteuer wird für den Konsum oder Dienstleistungen erhoben und dient dem Bund für die Deckung der Ausgaben. Diese Steuer wird dem Endkonsumenten oder der Endkonsumentin überwälzt, von den Unternehmen erhoben und an den Staat bezahlt.
Eine nachträgliche Veranlagung kann sich bei quellensteuerpflichtigen Personen mit einem Einkommen von mehr als CHF 120’000 ergeben. Von diesen Personen ist trotz der Besteuerung an der Quelle zusätzlich eine Steuererklärung auszufüllen.
Eine natürliche Person ist eine Privatperson.
Das Nebensteuerdomizil kann neben das Hauptsteuerdomizil für einzelne Teile des Einkommens oder Vermögens auch steuerbefugt sein. Ein Nebensteuerdomizil kann sich aufgrund von einem Geschäftsbetrieb, Betriebstätte oder Grundstück an diesem Ort ergeben.
Die Personalsteuer oder auch Kopfsteuer muss ab Volljährigkeit bezahlt werden, unabhängig von den Einkommens- oder Vermögensverhältnissen.
Personengesellschaften sind ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen Personen. Beispiele für Personengesellschaften sind Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften und einfache Gesellschaften.
Bei erwerbstätigen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz oder Niederlassungsbewilligung wird die Steuer direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an den Staat ausgeliefert. Diese Personen müssen aus diesem Grund auch keine Steuererklärung ausfüllen, ausser es ergibt sich eine nachträgliche Veranlagung oder ergänzende Veranlagung zur Quellensteuer.
Das Vermögen abzüglich der Schulden.
Die Schenkungssteuer ist vom Empfänger der Leistung geschuldet. Eine Ausnahme können Schenkungen an Ehegatten, eingetragenen Partnern oder Nachkommen sein, diese sind in der Regel von der Steuer befreit.
Schuldzinsen sind in der Steuerperiode bezahlte Zinsen für private Schulden (ausgeliehenes Vermögen). Diese Schuldzinsen können in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden, wenn sie belegbar sind.
Eine sekundäre Steuerpflicht kann sich aufgrund von einem Geschäftsbetrieb, Betriebstätte oder Grundstück an diesem Ort ergeben.
Typische Beispiele für Sozialabzüge sind der Kinderabzug oder der Unterstützungsabzug. Mit den Sozialabzügen sollten Steuerpflichtige mit besonderen Familiensituationen entlastet werden.
Freiwillige Beiträge an Anstalten für gemeinnützige Zwecke.
Falls ein Steuerpflichtiger in mehreren Ländern, Kantonen oder Gemeinden steuerpflichtig ist, wird sowohl das Gesamteinkommen als auch das Gesamtvermögen auf das Haupt- sowie die einzelnen Nebensteuerdomizile aufgeteilt, um so eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Das Reineinkommen abzüglich den Sozialabzügen.
Der Steuerfuss dient der Berechnung der geschuldeten Gemeindesteuern. Der Faktor oder die Prozentzahl wird jährlich von der Gemeinde festgelegt. Für die Berechnung der geschuldeten Gemeindesteuer wird der Steuerfuss mit der einfachen Staatsteuer multipliziert.
Die Steuerhoheit, wie der Bund, die Kantone oder Gemeinden haben das Recht Steuern zu erheben.
Offenlegung oder Erklärung über sämtliche Einkünfte und Vermögensteile gegenüber der Steuerbehörde.
Das Steuerobjekt bezeichnet den Gegenstand oder den Vorgang, auf welche die Steuer erhoben wird. Das Einkommen und Vermögen einer natürlichen Person sind Steuerobjekte.
Verschiedene Möglichkeiten um die Steuern zu reduzieren.
Der Zeitraum für welche die Steuern geschuldet sind. Grundsätzlich ist dies ganze Kalenderjahr. Eine Ausnahme besteht bei einer unterjährigen Steuererklärung aufgrund von einem Wegzug ins Ausland oder dem Todesfall.
Der überproportionale Anstieg des Steuersatzes in Abhängigkeit zum steuerbaren Einkommen. Hohe Einkommen werden überproportional stärker belastet als niedrigere Einkommen.
Der Steuersatz hängt von der Höhe Berechnungsgrundlage also Einkommen und Vermögen ab.
Steuersubjekte sind natürliche und juristische Personen, welche die Steuern bei der Steuerhoheit (Bund, Kanton und Gemeinde) schulden.
Mit der straflosen Selbstanzeige hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, bisher nicht deklariertes Einkommen oder Vermögen mittels einer Erklärung an die Steuerbehörde mitzuteilen ohne Straffolgen aufgrund von Steuerhinterziehung.
Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz und wirtschaftlicher Zugehörigkeit sind am Wohnsitz unbeschränkt steuerpflichtig.
Als unbewegliches Vermögen zählen grundsätzlich Liegenschaften.
Unterhaltszahlungen sind Unterstützungsbeiträge für den Lebensunterhalt der Kinder oder geschiedenen/getrennten Ehegatten oder Ehegattinnen. Der Empfänger hat die Beiträge als steuerbares Einkommen zu deklarieren. Die leistende Person kann hingegen die Leistungen als Abzug geltend machen.
Eine unterjährige Steuererklärung ist bei einem Todesfall, Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland oder Austritt aus der Quellensteuer während dem Jahr auszufüllen. Auf dieser Steuererklärung sind sämtliche Einkünfte in diesem Zeitraum zu deklarieren.
Aufgrund von einem Ereignis während dem Steuerjahr wie Todesfall, Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland oder Austritt aus der Quellensteuer kann sich eine unterjährige Steuerpflicht ergeben. So dauert die Steuerpflicht nicht wie gewöhnlich vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Bei finanzieller Unterstützung einer erwerbsunfähigen und unterstützungsbedürftigen Person kann ein Unterstützungsabzug geltend gemacht werden.
In der Veranlagungsverfügung werden die Steuerfaktoren anhand der eingereichten Steuererklärung definitiv festgelegt.
Die Verrechnungssteuer von 35% wird auf den Ertrag des beweglichen Vermögens behoben. Die Bank leitet die Verrechnungssteuer direkt an die ESTV weiter. Dieser Betrag wird aber dem Steuerpflichtigen bei richtiger Vermögensdeklaration in der Steuererklärung zurückerstattet. Die Verrechnungssteuer soll mit diesem Verfahren die Steuerhinterziehung eindämmen.
Die bezahlten Krankenversicherungsprämien, Unfallversicherungsprämien oder Lebens- und Rentenversicherungsprämien sind in der Steuererklärung abzugsfähig.
Der Zweiverdienerabzug auch bekannt als Doppelverdienerabzug kann bei Arbeitstätigkeit beider Ehegatten, Ehegattinnen oder eingetragenen Partner:innen geltend gemacht werden.